Wenn eine Einzelperson oder ein Unternehmen die Umweltgesetze oder die Bestimmungen von Umweltgenehmigungen nicht einhält, kann dies je nach begangenem Verstoß zu zivilrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und/oder strafrechtlicher Haftung führen. Das Umwelt- und Naturschutzgeneralgesetz Nr. 64-00 begründet die Umwelthaftung durch die Aufnahme des Prinzips der verschuldensunabhängigen Haftung (Gefährdungshaftung), sodass klassische Ausschlussklauseln in Haftungsklauseln auf die zivilrechtliche Umwelthaftung […]
Gemäß der geltenden Umweltgesetzgebung kann das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen einer Umweltgenehmigung verschiedene Sanktionen auf administrativem Wege verhängen, unbeschadet der zivil- und/oder strafrechtlichen Haftung, die die Nichteinhaltung mit sich bringen könnte. Die Verordnung für die Umweltkontrolle, -überwachung und -inspektion sowie die Anwendung von Verwaltungssanktionen legt fest, dass die Inspektoren […]