Santroni Parsons

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Umweltpolitik

Santroni Parsons erkennt die lebenswichtige Bedeutung des Schutzes der Umwelt für die Entwicklung des Lebens an und betrachtet daher die Umsetzung von Maßnahmen zu ihrem Erhalt als vorrangig. Dies gilt sowohl für die eigenen Tätigkeiten der Kanzlei als auch für die Aktivitäten derjenigen, denen sie Rechtsberatung und umweltrechtliche Beratung bietet. Verantwortungsbewusstes Handeln ist daher ein grundlegender Bestandteil unserer täglichen Arbeit.

Umweltbewusstsein und das Bestreben, zur wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft beizutragen, sind feste Bestandteile des täglichen Handelns von Santroni Parsons und bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer unternehmerischen sozialen Verantwortung. Zu diesem Zweck verpflichtet sich die Kanzlei ausdrücklich dazu, die Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, die sich nachteilig auf die Umwelt auswirken könnten, systematisch zu steuern. Dementsprechend wird diese Umweltpolitik eingeführt, die sämtliche Tätigkeiten der Kanzlei umfasst und auf den folgenden Grundsätzen basiert:

  1. Kenntnis, Einhaltung und Beachtung der geltenden Umweltgesetze, -verordnungen und -vorschriften der Dominikanischen Republik sowie international anerkannter Empfehlungen bewährter Verfahren.
  2. Effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen, Rohstoffe und Energie, die für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich sind.
  3. Förderung von Initiativen zur Entwicklung von Vorschriften zum Schutz der Umwelt.
  4. Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Umweltleistung sowie regelmäßige Durchführung entsprechender Bewertungen.
  5. Festlegung messbarer Umweltziele.
  6. Förderung der Umsetzung bewährter Umweltpraktiken bei Lieferanten und Mitarbeitenden durch die Übernahme der in dieser Umweltpolitik sowie in den Leitlinien unseres Umweltmanagementsystems festgelegten Verpflichtungen und durch deren aktive Verbreitung.

Diese Umweltpolitik umfasst außerdem die folgenden Bereiche:

BILDUNG: Da jede Handlung der Mitglieder der Kanzlei zum Erfolg der Umsetzung dieser Politik beiträgt, umfasst sie Schulungen für sämtliche Mitarbeitenden im Bereich Nachhaltigkeit. Darüber hinaus werden Verbesserungsvorschläge der Mitglieder der Kanzlei berücksichtigt.

NACHHALTIGKEITSAUSSCHUSS: Es wird eine Person als Nachhaltigkeitskoordinator benannt, die vom Nachhaltigkeitsausschuss unterstützt wird, der aus einem Partner und einem Mitglied des Mitarbeiterteams besteht. Der Koordinator organisiert das Umweltteam und ist dafür verantwortlich, den Mitarbeitenden der Kanzlei angemessene Schulungen zu den Themen Umwelt und Nachhaltigkeit anzubieten. Der Ausschuss tritt regelmäßig zusammen, um bewährte Verfahren zu bewerten und festzulegen.

NACHHALTIGE BESCHAFFUNG: Die Kanzlei beschafft sämtliche benötigten Materialien, Ausrüstungen und Dienstleistungen nach nachhaltigen Kriterien. Beispiele hierfür sind der Erwerb recycelbarer oder biologisch abbaubarer Produkte, Produkte zur Abfallvermeidung, frei von gefährlichen oder giftigen Chemikalien, energieeffiziente und ressourcenschonende Produkte sowie lokal hergestellte und biologische Erzeugnisse. Darüber hinaus gilt:

  1. Papierprodukte müssen einen hohen Anteil an Recyclingpapier enthalten.
  2. Papierpakete müssen aus Recyclingpapier bestehen.
  3. Sämtliche Geräte der Kanzlei (Kopierer, Drucker, Computer usw.) müssen energieeffizient sein (Energy-Star-Modelle).
  4. Kaffee, Säfte und sonstige Produkte sollen lokal bezogen und biologisch sein.
  5. Die Auswahl von Lieferanten mit nachweislich nachhaltigen Praktiken wird gefördert.

ABFALL: Die Reduzierung des Papierverbrauchs hat in allen Bereichen Vorrang, sei es beim Drucken, Kopieren, in der externen Kommunikation oder bei der Archivierung. Das System umfasst Maßnahmen zur Verringerung sämtlicher Verpackungen, zur Wiederverwendung von Geräten und Materialien, soweit möglich, sowie zur Maximierung des Recyclings aller Produkte. Zu diesem Zweck werden Maßnahmen nach dem Prinzip der drei R umgesetzt: REDUZIEREN, WIEDERVERWENDEN und RECYCELN.

Reduzieren

  1. Dokumente werden online oder am Computerbildschirm geprüft. Ausdrucke von Dokumenten und E-Mails erfolgen nur, wenn dies für die Übermittlung an Mandanten unbedingt erforderlich ist.
  2. Falls Ausdrucke notwendig sind, wird beidseitiges Drucken oder Kopieren bevorzugt; sämtliche Drucker der Kanzlei werden standardmäßig auf Duplexdruck eingestellt.
  3. Die Seitenränder der Dokumente werden so schmal wie möglich gehalten.
  4. Dokumente werden innerhalb der Kanzlei per E-Mail verteilt.
  • Das Scannen wichtiger Dokumente ist verpflichtend.
  • Alle Maßnahmen zur Verwirklichung eines „papierlosen Büros“ werden gefördert.
  • Die Verwendung von Einwegmaterialien oder Einwegbehältern wie Styropor, Plastikflaschen, Getränkeflaschen usw. ist untersagt.
  • Grußbotschaften werden grundsätzlich elektronisch versandt.
  • Alle E-Mails enthalten den Hinweis: „Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie dieses Dokument ausdrucken.“

Wiederverwenden

  1. Wann immer möglich, wird die Wiederverwendung von Papier und Büromaterialien gefördert.
  2. Die Wiederverwendung einseitig bedruckten Papiers wird unterstützt.
  3. Die Wiederverwendung von Umschlägen und Verpackungsmaterial wird gefördert.
  4. Es dürfen ausschließlich Keramikgeschirr und Glasbecher verwendet werden; Einwegmaterialien sind verboten.
  5. Sämtliche ausgemusterte Geräte werden an Bildungseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen gespendet.

Recyceln

  1. Als Abfall anfallendes Papier wird durch die Beauftragung eines spezialisierten Entsorgungsunternehmens recycelt.
  2. Für sämtliche Broschüren, Rechnungen und Dienstleistungsangebote der Kanzlei wird ausschließlich Recyclingpapier verwendet.

ENERGIE: Die Energieeinsparung und ein effizienter Energieeinsatz werden sowohl im Bereich der Klimatisierung als auch bei elektronischen Geräten und der Beleuchtung gefördert. Insbesondere gilt:

  1. Nicht verwendete Geräte und Beleuchtungen sind grundsätzlich auszuschalten.
  2. Natürliches Tageslicht wird so weit wie möglich genutzt, um den Einsatz künstlicher Beleuchtung zu vermeiden.

DIENSTREISEN: Der Einsatz von Verkehrsmitteln soll durch folgende Maßnahmen auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden:

  1. Gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen, sofern möglich.
  2. Nutzung von Videokonferenzen anstelle persönlicher Besprechungen.
  3. Auswahl von Reisestrategien zur Verringerung der Umweltauswirkungen, einschließlich kraftstoffeffizienter Optionen und Kompensation von CO₂-Emissionen.

SONSTIGES:

  1. Die Kanzlei beteiligt sich aktiv an Programmen zur Sensibilisierung für Umweltfragen.
  2. Die Aufklärung der Mandanten über Umweltaspekte im Entscheidungsprozess wird gefördert.
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UMSETZUNG UND ÜBERPRÜFUNG: Die Mitglieder der Kanzlei setzen diese Umweltpolitik um.

Santroni Parsons möchte die Bedeutung des angemessenen Verständnisses, der Umsetzung und der jährlichen Aktualisierung dieser Umweltpolitik auf allen Ebenen und in allen Funktionen unserer Organisation hervorheben und verpflichtet sich, die erforderlichen Ressourcen für ihre wirksame Entwicklung und Umsetzung bereitzustellen.

Romina Santroni
Partnerin – Nachhaltigkeitsausschuss
26. Juli 2019

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